14.04.2020 |

UNIQA revidiert Prognose für 2020

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  • Ergebnis im ersten Quartal negativ
  • vorgeschlagene Dividende 18 Cent (statt 54 Cent) je Aktie

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  • Ergebnis im ersten Quartal negativ
  • vorgeschlagene Dividende 18 Cent (statt 54 Cent) je Aktie

Die erheblichen negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Kapitalmärkte im ersten Quartal 2020 führen auf Basis vorläufiger Arbeiten zum Abschluss für das erste Quartal 2020 zu einer Belastung vor allem des Veranlagungsergebnisses von UNIQA. Als Resultat erwartet UNIQA ein negatives Ergebnis vor Steuern im niedrigen zweistelligen Millionen Euro Bereich für das erste Quartal 2020.

Aufgrund der hohen Unsicherheiten hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen durch COVID-19 auch im weiteren Jahresverlauf kann UNIQA die Prognose für das Geschäftsjahr 2020, wonach das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2020 ungefähr auf dem Niveau des Jahres 2019 liegen wird, nicht aufrecht erhalten. UNIQA erwartet daher ein möglicherweise negatives Ergebnis vor Steuern für das Gesamtjahr 2020.

In sorgfältiger Abwägung aller gegenwärtig bekannten Umstände und denkbaren Konsequenzen der COVID-19 Pandemie und unter besonderer Berücksichtigung der Verlautbarungen der European Insurance and Occupational Pensions Authority (“EIOPA”) vom 2. April 2020 sowie jener der Österreichischen Finanzmarktaufsicht („FMA“) vom 3. April 2020, und unter Berücksichtigung des sehr guten Ergebnisses im Geschäftsjahr 2019 wird der Hauptversammlung kein vollständiger Entfall der Dividende, sondern eine Reduktion der geplanten Dividende von 54c pro Aktie auf 18c pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorschlagen werden.

Ein vollständiger Entfall der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 wird der Hauptversammlung deswegen nicht vorgeschlagen, da sich - trotz der Belastungen aufgrund der Entwicklungen auf den Kapitalmärkten - einerseits die Solvenzquote (SCR) zum Ende des ersten Quartals 2020 am oberen Ende der angestrebten Bandbreite von 155 bis 190 Prozent befindet. Zum Jahresende 2019 lag die Solvenzquote (SCR) bei 216 Prozent. Andererseits sollen die institutionellen und privaten Aktionäre von UNIQA auch in Zeiten von COVID-19 in angemessener Weise am erfreulichen Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beteiligt werden.

Für das Geschäftsjahr 2020 plant UNIQA, keine Dividende auszuschütten. Die Bonuszahlungen (STI) für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 werden entfallen.
Die ordentliche Hauptversammlung soll wie angekündigt am 25. Mai 2020 in Wien stattfinden. Auf Grund der aktuellen rechtlichen Beschränkungen von Versammlungen plant UNIQA, die Hauptversammlung als virtuelle Versammlung gemäß den Bestimmungen der Gesellschaftsrechtlichen COVID 19 Verordnung der Bundesministerin für Justiz vom 8.4.2020 abzuhalten.

UNIQA Insurance Group AG wird aufgrund der durch COVID 19 geprägten gegenwärtig anderen Prioritäten die geplante Übertragung der gruppeninternen Dienstleistungen und ihres Rückversicherungsgeschäfts an UNIQA Österreich Versicherungen AG verschieben. UNIQA Insurance Group AG bleibt vorerst als Rückversicherungsunternehmen bestehen. Die Verschmelzung von UNIQA International AG mit UNIQA Österreich Versicherungen AG soll plangemäß stattfinden.

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