01.02.2018 |

Unverletzt durch den Winter

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  • Mythos oder Wahrheit?
  • Faktencheck rund um Ski und Snowboard
  • FIS-Regeln beachten

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  • Mythos oder Wahrheit?
  • Faktencheck rund um Ski und Snowboard
  • FIS-Regeln beachten

Mehr als 20.000 Ski- oder Snowboardunfälle jährlich errechnet das Kuratorium für Verkehrssicherheit auf Österreichs Bergen. Damit ist Skifahren nach Fußball die zweitgefährlichste Sportart. Jetzt zum Start der Semesterferien hat UNIQA den Wintersport einem Faktencheck unterzogen. „Viele Hobbysportler scheinen das Angebot der Skihütten besser zu kennen als die grundlegendsten Pistenregeln und so halten sich hartnäckig gefährliche Mythen: von der unterschätzten Lawinengefahr bis hin zu falschen Vorrangregeln“, warnt UNIQA Mediziner Dr. Peter Kritscher. „Richtiges und vernünftiges Verhalten kann die Verletzungsgefahr signifikant reduzieren. Schließlich ist man als Hobbysportler gut und gerne mit mehr als 90 km/h auf der Piste unterwegs. Ein direkter Aufprall, womöglich ohne Helm, kann da schon zu ernsthaften Verletzungen führen.“

Mythos 1: Beim Skifahren gibt es keine Regeln
Für Skifahrer, Snowboarder und Langläufer gelten in sämtlichen Alpenländern die FIS-Regeln des internationalen Skiverbandes. Juristisch betrachtet stellen sie zwar keine Rechtsnormen dar. Wird aber durch einen Regelverstoß ein Unfall verursacht, fließt dies in eine zivil- oder strafrechtliche Beurteilung mit ein.

Mythos 2: Auf der Piste gilt die Rechtsregel
Die Rechtsregel wie im Straßenverkehr gibt es auf der Piste nicht. Die FIS-Verhaltensregeln besagen, dass mit Rücksicht auf andere zu fahren ist. Etwas genauer ist der Vorrang für Langläufer geregelt, doch auch hier kann man nicht wirklich von einer Rechtsregel sprechen: „Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang“, heißt es in den FIS-Loipenregeln.

Mythos 3: Bereits befahrene Tiefschneehänge sind ungefährlich
Ein Hang mit sichtbaren Spuren ist nicht automatisch ungefährlich. Die Schneedecke eines Hangs steht unter Spannung, wobei Stellen unterschiedlich empfindlich sind. Für den Laien sind diese Stellen nicht erkennbar – fährt man darüber, kann die Schneedecke ins Rutschen kommen. Selbst wenn 100 Skifahrer unbeschadet den Hang hinuntergefahren sind, kann der 101ste eine Lawine auslösen.

Mythos 4: Einer Lawine kann ich davonfahren
Falls man kein durch Special Effects unterstützter Filmdarsteller oder erfahrener Freestyle-Profi ist, hat man keine Chance gegen eine Lawine. Langsame Schneebretter gehen mit ca. 70 km/h ab, Staublawinen erreichen sogar eine Geschwindigkeit von bis zu 400 km/h.

Mythos 5: Ein Jagertee und Schnaps gehören dazu
Der Alkoholkonsum beim Skifahren, Boarden oder Rodeln ist zwar nicht strafbar, doch wer auf der Piste alkoholisiert einen Unfall verursacht, muss mit strafrechtlichen und versicherungsrelevanten Konsequenzen rechnen. Schon geringe Alkoholmengen verringern die Reaktions- und Koordinationsfähigkeit und erhöhen somit das Unfallrisiko. Als Faustregel kann gelten: Kein Alkohol solange man die Ski- oder Snowboardschuhe noch an hat. Besonders bei nächtlichen Rodelabfahrten soll vor der Abfahrt auf Alkohol verzichtet werden, hier ist die Verletzungsgefahr noch viel größer. 

Mythos 6: Ich kann meine Bindung selbst einstellen
Das Einstellen der Bindung ist Millimeterarbeit, die man Profis überlassen sollte. Neben Parametern wie Sohlenlänge und Gewicht werden auch Faktoren wie Fahrverhalten, Kniedurchmesser und Größe des Fahrers sowie die Beschaffenheit der Sohle berücksichtigt. Wer die Bindung selbst einstellt oder spontan auf der Piste die Skier mit Freunden tauscht, riskiert schwere Verletzungen, etwa weil die Bindung sich während der Fahrt löst oder beim Sturz nicht automatisch aufgeht.

Mythos 7: Beim Rodeln muss mein Kind keinen Helm tragen
In Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien herrscht beim Befahren von Skipisten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Helmpflicht – das gilt auch für andere Wintersportgeräte wie Rodeln. Abseits der Skipiste gibt es zwar keine Helmpflicht, das Tragen eines Helms wird aber dringend empfohlen.

UNIQA
Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungsgruppen in ihren Kernmärkten Österreich und Zentral- und Osteuropa (CEE). Rund 20.000 Mitarbeiter und exklusive Vertriebspartner betreuen in 18 Ländern mehr als 9,6 Millionen Kunden. In Österreich ist UNIQA mit einem Marktanteil von über 21 Prozent der zweitgrößte Versicherungskonzern. In der Wachstumsregion CEE ist UNIQA in 15 Märkten zu Hause: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und Liechtenstein zur UNIQA Group.

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